Auflassungsvormerkung
Auflassungsvormerkung
Dies ist eine Art Sicherung für den Erwerber, die ausschließen soll, dass eine nachträgliche Schädigung durch Dritte eintritt.
Eine Auflassungsvormerkung erfolgt nach Erstellung der Auflassung beim Notar und wird im Grundbuch eingetragen. Damit wird sichergestellt, dass das Eigentum auch wirklich an den Erwerber übergeht, denn erst durch Eintragung in das Grundbuch wird der Erwerber zum Eigentümer. Demnach kann nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung nur noch der Käufer über den Vertragsgegenstand verfügen.