Instandhaltung


Instandhaltung

Instandhaltung bedeutet im Allgemeinen, dass der Zustand eines Gebäudes aufrechterhalten werden soll. Laut der 2. Berechnungsverordnung fallen unter die Instandhaltung  die Maßnahmen, die „während der Nutzungsdauer der Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und zur Beseitigung der durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung

entstehenden baulichen und sonstigen Mängel dienen“. Damit sind Maßnahmen wie Wartung, Modernisierung bzw. Verbesserung, Instandsetzung und Inspektion gemeint.

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