Forward Darlehen


Anschlussfinanzierung sichern

Das Forward-Darlehen, ein spezielles Annuitätendarlehen, dient dem Zweck einer Umschuldung. Der Auszahlungszeitraum kann in der Regel bis auf 60 Monate hinaus gezögert werden. Läuft Ihr bestehendes Darlehen demnach in den nächsten 60 Monaten ab, können Sie sich bereits schon jetzt günstige Zinskonditionen sichern. Das Forward-Darlehen lößt Ihren alten Darlehensvertrag ab und begleicht Ihre Restschuld mit festgeschriebenen Zinskonditionen. Das Forward-Darlehen ist besonders für Kunden geeignet, die Wert auf eine ausgeprägte Planungssicherheit legen.
Bei Vertragsabschluss werden die momentanen Zinssätze festgeschrieben. Das heißt, steigen die Konditionen in den nächsten 60 Monaten stark an, profitieren Sie von dem festgeschriebenen Zinssatz. Aber Vorsicht, sollten die Zinssätze  wider Erwarten fallen, gelten ebenfalls der festgeschrieben Konditionen. Der unterzeichnete Darlehensvertrag kann nicht ohne Weiteres gekündigt werden, entsprtechende Entschädigungsleistungen für die Nichtabnahme sind nicht unüblich.
In der Zeit bis zum Umschuldungstermin (Forward-Periode) werden keine separaten Bereitstellungszinsen gefordert. Lediglich ein minimaler Zinsaufschlag von 0,01 – 0,025 % wird auf den Zinssatz für die Bereitstellung veranschlagt.  Dieser Zinsaufschlag wird einerseits von der Länge der Forward-Periode und andererseits von der  Zinsfestschreibungszeit  im Forward-Darlehen beeinflusst. Zudem dürfen Sie nicht vergessen, dass für die Umschreibung der Grundschuld im Grundbuch zusätzliche Kosten (z.B. Notarkosten) entstehen können.
Sobald Sie sich für ein Forward-Darlehen entschieden haben, ist ein Konditionsvergleich durchaus lohnenswert.

Die Umschuldung nach Darlehensablauf

  • Sobald das Darlehen ausläuft, können Sie das Kreditinstitut in der Regel problemlos wechseln. Beachten Sie mögliche  Bearbeitungszeiten der Banken.
  • Anschließend erfolgt die Übertragung der Grundschuld an den neuen Darlehensgeber.
  • Notar- und Grundbuchkosten sind nicht zu vergessen!

Die Umschuldung nach 10 Jahren

  • Die Laufzeit Ihres Darlehen beträgt 15 bis 20 Jahre? Grundsätzlich können Sie Ihren Darlehensvertrag nach Ende der Zinsbindungsfrist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Läuft nach 10 Jahren die Zinsbindungsfrist ab, haben Sie nach § 489 Abs. 1  Nr. 3 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht (6 Monate Kündigugnsfrist). Das Ende der Zinsbindungsfrist bedeutet nicht  zwangsläufig das Ende Ihres Darlehensvertrages! Soll es zur Umschuldung kommen, ist der „alte“ Darlehnsvertrag zu kündigen. Ein Bankenwechsel kann sich durchaus lohnen, da die Zinskonditionen der Anschlussfinanzierung bei Ihrer „alten“ Bank  meist nicht die günstigsten sind!
  • Für die Abwicklung der Umschulgung müssen ihrerseits aktuelle Unterlagen, wie Bonitätsunterlagen, Vertragsunterlageb der Altfinanzierung, Bautechnische Unterlagen, zusammen gestellt werden.
    Prüfen Sie zunächst ob eine reibungslose und fristgemäße Kündigung bei Ihren Darlehensgeber möglich ist  (Prüfung Vertragsunterlagen). Anschließend holen Sie Angebote zu einem entsprechenden Forward-Darlehen ein.
    Ein Konditionsvergleich lohnt sich!

In einer persönlichen Beratung prüfen wir gern, ob ein solches Forward-Darlehen als Anschlussfinanzierung zu Ihnen passt und erstellen Ihren  individuellen Finanzierungsplan zur Umschuldung! Nutzen Sie JETZT die Gelegenheit und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Beratungsgespräch

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