Bauhelferversicherung
Der Schutz für Bauhelfer
Ist das Geld recht knapp, wird der Anteil an Eigenleistung oft etwas höher ausgelegt. Ein Großteil der Bauherren merkt erst danach, dass die Abarbeitung einer größeren Eigenleistung Kraft, Zeit und vorallem Nerven kostet. Das notwendige Fachwissen darf auch nicht fehlen! Gerade in dieser Phase freuen Sie sich besonders über Hilfe aus dem Freundes- und Bekanntenkreis sowie über die tatkräftige Unterstützung aus der Familie. Eins dürfen Sie dabei nicht vergessen: Bauhelfer müssen durch den Bauherren bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Diese Anmeldung bringt natürlich auch eine Beitragspflicht für den Bauherr mit sich. Bei Nichtanmeldung werden hohe Bußgelder fällig, im Gegensatz zu den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft ein kostspieliger Spaß.
Der Versicherungsschutz für den Helfer ist in der Regel nur auf dem Baugrundstück wirksam. Reichen Ihnen die angebotenen Leistungen der Berufsgenossenschaft nicht aus, so können Sie mit einer Bauhelferversicherung einen zusätzlichen Schutz für Ihre Helfer vereinbaren. Folglich werden die Bauhelfer für Unfälle im Tätigkeitsbereich der Bauarbeiten versichert, die er im Auftrag des Bauherren ausübt.
Doch Vorsicht: Dies gilt nicht für den Bauherren und seinen Ehepartner! An dieser Stelle ist es sinnvoll, dass sich beide für eine private Unfallversicherung entscheiden. Gleichzeitig ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung ratsam.
Fragen Sie einfach unseren Haubau-Hilfe-Fachmann und versenden Sie JETZT Ihre Beratungsanfrage. In einem ersten Gespräch erläutern wir Ihnen die wichtigsten Eckdaten der Bauhelferversicherung und finden für das richtige Mittelmaß. Wir freuen uns auf Sie!