Bauherrenhaftpflicht
„Vorsicht Baustelle“
Allein ein Schild mit der Aufschrift „Vorsicht Baustelle“ entbindet Sie als Bauherr gegenüber der Haftung von Personen- und Sachschäden nicht. Für die Gefahren, die von Ihrer Baustelle ausgehen, sind Sie als Bauherr verantwortlich. Von einer ungesicherten Baustelle können verschiedenste Gefahrenquellen ausgehen. Aus diesem Grund haben Sie die Pflicht zur ständigen Prüfung der sicherheitstechnischen Maßnahmen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen während der Bauphase einen optimalen Versicherungsschutz und leistet Schadensersatz oder wehrt gegebenenfalls ungerechtfertigte Ansprüche ab. Etwaige Schadensansprüche können unter anderem entstehen durch:
- Schäden infolge unzureichender Sicherungsmaßnahmen und mangelnder Absperrungen der Baustelle
- Schäden infolge kaputter Zaunanlagen, herabfallender Gerüstteile oder unfachgerechter Abdeckungen
- Schäden infolge einer verschmutzten Straße
- Schäden durch falsche Lagerung von Baumaterialien
Auch Verluste durch Diebstahl mit den Gebäude verbundener Bestandteile können in einer Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert werden. Nicht mitversichert sind Schäden infolge Blitzschlag, Explosion oder Brand. Eine sogenannte Feuerrohbauversicherung sichert auch diesen Schadensfall ab. Die übliche Laufzeit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst den Zeitraum bis Baufertigstellung beträgt in der Regel 2 Jahre. Der Beitrag richtet sich dabei nach der Bausumme.
Fragen Sie einfach unseren Haubau-Hilfe-Fachmann und versenden Sie JETZT Ihre Beratungsanfrage. In einem ersten Gespräch erläutern wir Ihnen die wichtigsten Eckdaten der Bauherren-Haftpflichtversicherung und finden für das richtige Mittelmaß. Wir freuen uns auf Sie!