Biomasse und Wärmepumpe
Biomassekessel
Automatische Pelletöfen mit einer Leistungs- und Feuerregelung sowie einer automatischen Zündung und Wassertasche von 5-100 Kilo-Watt Nennwärmeleistung können mit einem Zuschuss von 36 €/Kilo-Watt jedoch mindestens mit 1.000 € rechnen. Warmluftgeräte erhalten keine Förderung. Automatische Pelletkessel von 5-100 Kilo-Watt werden je Kilo-Watt mit 36 € jedochmit mindestens 2.000 € bezuschusst. Automatische Hackschnitzelkessel mit einem Pufferspeicher (Mindestvolumen 30 Liter pro Kilo-Watt) und einer 5-100 Kilo-Watt Nennwärmeleistung werden pauschal mit 1.000 € gefördert. Werden Anlageteile zur Emissionsminderung/Effizienzsteigerung an entsprechenden automatisch beschickten Verfeuerungsanlagen bis 100 Kilo-Watt errichtet bzw. nachgerüstet, ist ein ein Zuschuss von 500 € je Anlage möglich.
Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von über 100 Kilo-Watt erhalten KfW Tilgungszuschüsse von 20 € je Kilo-Watt. Die Gesamtförderung je Anlage beträgt 100.000 €.
Detailierte Informationen zu den Förderrichtlinien und zur Antragstellung erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Wärmepumpen
Die Förderung für effiziente Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 100 Kilo-Watt beträgt je Analge pauschal 2.400 €. Wärmepumpen von 10 bis einschließlich 20 Kilo-Watt erhalten ab 10 Kilo-Watt einen zusätzlichen Zuschuss von 120 €. Für Anlagen über 20 Kilo-Watt gewährt die KfW einen Zuschuss von 100 € pro Kilo.Watt, jedoch mindestens 1.200 €. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die elektrisch betrieben werden, erhalten eine Pauschale von 900 €.
- Aktueller Hinweis – Gültig ab 01.09.2011: Ab dem 1. September 2011 sind Biomasseanlagen und Wärmepumpen nur dann förderfähig, wenn eine Einbindung von mindestens einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreislauf erfolgt ist. Die Kesselbonus wird erst nach der Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A gewährt.