Solaranlagen
Basisförderung (Stand Frühjahr 2011)
Die Basisförderung gestaltet sich folgendermaßen: Einen Zuschuss von 120 € /m² installierter Bruttokollektorfläche erhalten Bauherren bis 30.12. 2011 (Tag Antrageingang) für Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie für eine kombinierte Warmwasserbereitung / Heizungsunterstützung , für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche.
Innovationsföderung (Stand Frühjahr 2011)
Solaranlagen mit 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche, welche effektiv der Warmwasserbereitung oder etwa der Raumheizung bei Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten dienen, an ein entsprechendes Wärmenetz gekoppelt sind, Prozesswärme bereitstellen oder Kälte erzeugen, erhalten für die Erstinstallation einen Zuschuss von 180 €/m² Bruttokollektorfläche (BAFA Förderung). Analgen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, erhalten lediglich die Basisförderung. Ab 40 m² Bruttokollektorfläche ist für die Errichtung sowie für die Erweiterung ein Tilgungszuschuss von bis zu 30 % der Netto- Investionssumme (kfw Förderung) möglich.
Effizienzbonus (Stand Frühjahr 2011)
Gebäude, welche nach Einbau der Solaranalge mit einem um mindestens 30 % geringeren Transmissionwärmeverlustes als nach EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) zulässig ausgestattet sind, erhalten eine Erhöhte Förderung auf das 0,5-fache der Basisförderung.
Kombinationsbonus (Stand Frühjahr 2011)
Kombinieren Bauherren zum Einen die Solaranalge mit einer Biomasseheizung oder mit einer effizienten Wärmepume oder tauschen gleichzeitig den alten Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen sogenanntren Öl- oder Gasbrennwertkessel aus, ist ein zusätzlicher Zuschuss bis zum 30.12.2011 von 600 € möglich.