Die Baugenehmigung


Baufreiheit – Baugenehmigung !

Ist das Grundstück auf dem gebaut werden soll, gekauft, geht es an das Wichtigste überhaupt, um dem Traum vom eigenen Haus näher zu kommen, die Planung und Ausgestaltung des Traumhauses. Wenn Sie dann als Häuslebauer gemeinsam mit einem Bauplaner oder Architekten Ihre eigenen Vortstellung zu Papier gebracht haben, muss ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung beim örtlich zuständigen Bauamt gestellt werden!
Der Bauantrag muss in jedem Fall vor dem ersten Spatenstich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Dies sind die Landratsämter und die kreisfreien Städte. In der Regel wird diese Aufgabe direkt von Ihrem Fertighausanbieter übernommen. Anderenfalls müssen Sie diesen Antrag mit Hilfe eines bauvorlageberechtigten Partners, wie einem Bauingenieur oder einem Architekten stellen. Grundsätzlich wird das Baugenehmigungsverfahren durch die Verordnungen der einzelen Länder geregelt. Daher kann es von Bundesland zu Bundesland zu Abweichungen im Verfahrensverlauf kommen. Oft sind Bearbeitungszeit und Anforderungen, sprich die erforderlichen Unterlagen, die Sie einreichen müssen, unterschiedlich.

Ist die Genemhigung erteilt, müssen Sie Ihr Bauvorhaben innerhalb der nächsten drei Jahre beginnen. Des Weiteren müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen vor Abschluss der Rohbauarbeiten und der Fertigstellung des Gebäudes Meldung darüber machen. Das Bauamt wird dann seiner gesetzlichen Verpflichtung zur behördlichen Abnahme nachkommen. Auch muss ein Nachweis bzw. eine Bescheinigung ausgefertigt werden, die nach Abschluss der Rohbauarbeiten bestätigt, dass das Gebäude tauglich und zweckmäßig ist. Eine weitere Bescheinigung muss Ihnen der amtliche Schorsteinfegermeister nach Abnahme ausstellen über die Benutzbarkeit der Abgasanlage.

Einen Überblick über die einzelnen Unterlagen, die für einen Bauantrag eines Einfamilienhauses erforderlich sind finden Sie hier.

erforderliche Unterlagen Anzahl der Ausfertigungen
Bauantrag 3x
Kubaturberechnung (Berechnungen des umbauten Raumes) – DIN 277 3x
Berechnungen des Rohbau- und Herstellungswertes 3x
Berechnung der zulässigen, vorhandenen und geplanten Geschoss- u. Grundfläche 3x
Berechnung für Nichtvollgeschosse 3x
einfacher u. qualifizierter Lageplan {Maßstab 1:500} 3x
Höhenplan 3x
Berechnung der versiegelten Flächen des Grundstücks inkl. Datstellung im Lageplan 3x
Bauzeichungen (Grundrisse, Ansichten und Schnitte) {Maßstab 1:100} 3x
statische Berechnungen inkl. Der erforderlichen Konstruktions-u. Bewehrungspläne 2x
Nachweis über den Wärmeschutz 2x
Nachweis über den Schallschutz 2x
Erhebungsbogen für die Bautätgikeit 1x

Grundsätzlich sichert das Grundgesetz in Deutschland jedem Grundstückseigentümer gemäß Art. 14 Absatz 1 GG das Recht zu,  sein Grundstück  zu nutzen, zu verändern und eben auch zu bebauen. Diese Baufreiheit wird jedoch zum Teil durch die Rechte Dritter beispielweise Nachbarn eingeschränkt und muss stets erst durch den Staat (Behörden) gestattet sein. Daher gilt als oberste Prämisse stets den Bauantrag vor den ersten Arbeiten auf dem Grundstück genehmigen lassen, anderenfalls riskieren Bauherren erhebliche Geldstrafen oder sogar den Abriss des Gebäudes.

Für einzelne Fragen zum Baugenehmigungsverfahren oder den erforderlichen Unterlagen steht Ihnen das Team von HausbauHilfe beratend zur Seite. Vereinbaren Sie mit einem unserer Mitarbeiter einen individuellen Beratungstermin.

Beratungsgespräch

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