Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren


Ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren bei der jeweilig zuständigen Behörde erlaubt, können sich Bauherren freuen! Ihr Bauantrag wird schneller bearbeitet.

Grundsätzlich obliegt die Regelung des Baugenehmigungsverfahren den einzelnen Ländern und ist in den Landesbauordnungen unterschiedlich geregelt.  Das vereinfachte Verfahren soll die Bauämter entlasten und lange Bearbeitungszeiten vermeiden. Bei dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren werden nicht alle Punkte des Bauantrages geprüft.  In der Regel wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren für alle Bauvorhaben gestattet, die nicht einen Sonderbau darstellen. Als Sonderbauten gelten z.B. Schulen, Garagenanlagen, Krankenhäuser oder auch Hochhäuser und Industriebauten.

Auch beim vereinfachten Verfahren sind alle üblichen Unterlagen (Bauvorlagen) bei der zuständigen Behörde einzureichen. Alle Nachweise sind zu erbringen und auch die Fertigstellungen sind dem Bauamt im einzelnen anzuzeigen. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren obliegt den Bauherren und dem bauvorlageberechtigten Baupartner eine größere Eigenverantwortung. Bei der Prüfung, ob alle öffentlich- rechtlichen Aspekte eingehalten werden, hält sich die Behörde sehr kurz. Die detailliertere Beachtung dieser Vorschriften bleibt im Verantwortungsbereich der Bauherren und des Bauvorlageberechtigten.

 

Unterlagen, die Bauherren für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren beibringen müssen:

Bauvorlagen/ einzureichende Unterlagen Anzahl der Ausführungen
Bauantrag 3x
Baubeschreibung 3x
Kubaturberechnung (Berechnung des umbauten Raumes) 3x
Berechnung des Rohbau- u. Herstellungswertes 3x
Berechnung der vorhandenen, zulässigen u. geplanten Grund- u. Geschossflächen 3x
Berechnung der Nichtvollgeschosse 3x
einfacher u. quailifizierter Lageplan {Maßstab 1:500} 3x
Höhenplan 3x
Berechnung der versiegelten Flächen des Grundstücks 

Bei Bebauungsplänen nach dem 01.01.1991 inkl. Darstellung im Lageplan

3x
Bauzeichnungen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte {Maßstab 1:100} 3x
Erklärung des Entwurfverfassers über rechtskonforme Entwurfsverfassung 1x
Erklärung der/des Sachverständigen, Baustatikers für bautechnische Nachweise 1x
Erklärung für den Schall- u. Wärmeschutz 1x
Nachweis des Statikers über die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser der Ingenieurkammer 1x
Erhebungsbogen für die Bautätigkeit 1x

Bei Fragen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder anderen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben sprechen Sie mit dem Team von HausbauHilfe. Vereinbaren Sie mit uns einen individuellen und kostenfreien Beratungstermin.

 

Beratungsgespräch

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