Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
Ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren bei der jeweilig zuständigen Behörde erlaubt, können sich Bauherren freuen! Ihr Bauantrag wird schneller bearbeitet.
Grundsätzlich obliegt die Regelung des Baugenehmigungsverfahren den einzelnen Ländern und ist in den Landesbauordnungen unterschiedlich geregelt. Das vereinfachte Verfahren soll die Bauämter entlasten und lange Bearbeitungszeiten vermeiden. Bei dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren werden nicht alle Punkte des Bauantrages geprüft. In der Regel wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren für alle Bauvorhaben gestattet, die nicht einen Sonderbau darstellen. Als Sonderbauten gelten z.B. Schulen, Garagenanlagen, Krankenhäuser oder auch Hochhäuser und Industriebauten.
Auch beim vereinfachten Verfahren sind alle üblichen Unterlagen (Bauvorlagen) bei der zuständigen Behörde einzureichen. Alle Nachweise sind zu erbringen und auch die Fertigstellungen sind dem Bauamt im einzelnen anzuzeigen. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren obliegt den Bauherren und dem bauvorlageberechtigten Baupartner eine größere Eigenverantwortung. Bei der Prüfung, ob alle öffentlich- rechtlichen Aspekte eingehalten werden, hält sich die Behörde sehr kurz. Die detailliertere Beachtung dieser Vorschriften bleibt im Verantwortungsbereich der Bauherren und des Bauvorlageberechtigten.
Unterlagen, die Bauherren für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren beibringen müssen:
Bauvorlagen/ einzureichende Unterlagen | Anzahl der Ausführungen |
Bauantrag | 3x |
Baubeschreibung | 3x |
Kubaturberechnung (Berechnung des umbauten Raumes) | 3x |
Berechnung des Rohbau- u. Herstellungswertes | 3x |
Berechnung der vorhandenen, zulässigen u. geplanten Grund- u. Geschossflächen | 3x |
Berechnung der Nichtvollgeschosse | 3x |
einfacher u. quailifizierter Lageplan {Maßstab 1:500} | 3x |
Höhenplan | 3x |
Berechnung der versiegelten Flächen des Grundstücks
Bei Bebauungsplänen nach dem 01.01.1991 inkl. Darstellung im Lageplan |
3x |
Bauzeichnungen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte {Maßstab 1:100} | 3x |
Erklärung des Entwurfverfassers über rechtskonforme Entwurfsverfassung | 1x |
Erklärung der/des Sachverständigen, Baustatikers für bautechnische Nachweise | 1x |
Erklärung für den Schall- u. Wärmeschutz | 1x |
Nachweis des Statikers über die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser der Ingenieurkammer | 1x |
Erhebungsbogen für die Bautätigkeit | 1x |
Bei Fragen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder anderen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben sprechen Sie mit dem Team von HausbauHilfe. Vereinbaren Sie mit uns einen individuellen und kostenfreien Beratungstermin.