Der Kaufvertrag: richtig gestaltet!!!


Grundstückskaufvertrag:

Der Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie ist erst mit der Eintragung ins Grundbuch juristisch vollzogen. Daher gibt es hier wichtige Dinge zu beachten.

Wenn beide Parteien sich über den Grundstückserwerb geeinigt haben, wird ein schuldrechtlicher Kaufvertrag geschlossen.  Im Kaufvertrag sollten Sie die wesentlichen Punkte, wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Besitz- und Sicherungsrechte regeln.  Danach erfolgt die juristische Einigung der Parteien durch die Eigentumsübertragung, die sogenannte Auflassung. Das Grundstück und alle verbundenen Rechte am Grundstück gehen jedoch erst mit der Eintragung im Grundbuch auf den Käufer über. Aus diesem Grund ist die Eintragung im Grundbuch die wichtigste Station für Ihren Grundstükskauf.

Für die Übertragung eines Grundstücks ist die notarielle Beurkundung unumgänglich. Gemäß §311b BGB besteht eine Beurkundungspflicht. Das bedeutet für Sie als Erwerber, dass Sie die Kosten für den Notar tragen müssen. Allerdings liegt auch die Auswahl des Notars auf Ihrer Seite.

Als Käufer sollten Sie in jedem Fall auf eine Vormerkung zu Ihren Gunsten bestehen. Auch eine vertragliche Regelung bezüglich der Kaufpreiszahlung ist von enormer Wichtigkeit. Der Kaufpreis sollte stets erst fällig werden, wenn alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen bzw. alle bestehenden Belastungen gelöscht sind. Da  die Grundstücksumschreibung einige Monate dauern kann, ist es für Sie als Käufer ratsam, ein sogenanntes Besitzrecht zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass Sie schon vor Grundstücksübertragung rechtsmäßiger Besitzer sind und den Grund und Boden schon betreten dürfen oder eventuell schon erste Baumaßnahmen starten können.

In der Regel werden standardisierte Kaufverträge genutzt.

Insofern Sie Fragen zu ihrem Vertrag haben oder eine individuelle Beratung benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an das Team von HausbauHilfe.

Beratungsgespräch

 

 

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