Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten von Bauherren und Grundstückseigentümern
Nach den gesetzlichen Regelungen, wie BGB, BauGB und im Speziellen nach den einzelnen Landesbauordnungen werden die Rechte und Pflichten eines Grundstückseigentümers bestimmt. Das Eigentum an einem Grundstück zu haben, bedeutet nicht nur das Grundstück zu besitzen und darauf zu Bauen; es ist viemehr eine Aufgabe.
Sobald das Eigentum an dem Grundstück auf den künftigen Bauherren übergegangen ist, ist er vollumfänglich für Schäden, die Anderen durch das Grundstück entstehen, haftbar. Gefahren, die vom Grundstück bzw. der Baustelle ausgehen, müssen umgehend vom Bauherren gesichert und möglichst beseitigt werden und er muss die finanziellen Ausmaße seiner Haftung absichern. Der Abschluss einer Bauhaftpflichtversicherung ist hier unumgänglich. Auch wenn das Haus noch nicht gebaut ist, besteht für den Grundstückseigentümer beispielsweise eine Streupflicht. Im Winter müssen alle an das Grundstück angrenzenden Gehwege ausreichend gestreut werden. Rutscht jemand aus und es wurde nicht der Schnee geschoben und gestreut, muss der Eigentümer für den entstandenen Schaden aufkommen.
Eine weitere Pflicht trifft den Eigentümer beim lästigen Thema Steuern. Für jedes Grundstück wird mit dem Kauf eine Grunderwerbssteuer fällig und fortlaufend jedes Jahr die Grundstückssteuer. Die Höhe der Steuern regelt jedes Bundesland bzw. jede Gemeinde selbst. Werden beispielsweise Grundstück und Haus aus einer Hand erworben, fällt auf den Gesamtpreis die Grunderwerbssteuer an. Insbesondere beim Neubau gilt es, diese höheren Kosten zu vermeiden. Informationen über die Höhe erhält der Eigentümer beim zuständigen Finanz- oder Bauamt. Die Einplanung dieses Kostenfaktors ist auch ein wichtiger Teil der Baufinanzierung.
Ist die Grundstücksübereignung vollzogen und die Baugenehmigung erteilt, kann mit dem Haus bauen begonnen werden. Nach dem Ermitteln der Bodenbeschaffenheit mittels Bodengutachten erfolgen die Erdarbeiten, welche unterschiedlich aufwendig sind, je nachdem ob mit oder ohne Keller gebaut wird. Problematisch für den Hausbau wird es stets dann, wenn im Boden archäologische Funde oder Ähnliches entdeckt werden. Als Grundstückseigentümer ist man verpflichtet jeden Fund dieser Art dem zuständigen Amt für Denkmalschutz und Archäologie zu melden. Die Untersuchung der Fundstätte kann einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen und verzögert den Hausbau oftmals enorm. Derartige Verzögerungen haben in der Regel unangenehme und vor allem finanzielle Auswirkungen, wie die Fälligkeit von Bereitstellungszinsen, die Doppelbelastung durch Miet- und Tilgungszahlungen oder auch die Lagerung von Baumaterialien.
Zu beachten hat jeder Grundstückseigentümer auch die Rechte seiner Nachbarn. Eine Bebauung und Bepflanzung des Grundstücks muss demnach stets unter Beachtung des Nachbarschaftsrechts erfolgen. Insbesondere Wegerechte und Grenzabstände gilt es zu berücksichtigen.
Das Haus steht, der Umzug ist auch überstanden, dann geht es bei den meisten Bauherren an die Gestaltung der Außenanlagen. Doch Achtung!!! Die Aussage: „Auf meinem Grund und Boden, kann ich tun und lassen, was ich will“ trifft hier nicht ganz zu.
Beispielsweise dürfen vorhandene Bäume ab einem bestimmten Stammdurchmesser nur mit Genehmigung des Bauamtes und der Auflage eine Ersatzpflanzung vorzunehmen, gefällt werden. Pflanzen, Bäume und Sträucher können ihren Platz im Garten nur dort finden, wo Nachbarschaftsrechte nicht entgegenstehen.
Fazit:
Um unangenehme und lästige Streitereien mit Nachbarn, Ämtern und Behörden zu vermeiden, sollten Bauherren einige rechtliche Grundsätze beim Neu- und Ausbau ihres Hauses berücksichtigen. Auch hohe Schadensersatzforderungen aufgrund ungenügender Sicherung der Baustelle können gemindert werden – Eine Kostensicherheit biete die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Bauherren und Grundstückseigentümer sollten sich über Ihre Rechte und insbesondere über Ihre Pflichten schon im Vorfeld genau informieren. Einen ersten Überblick über die Pflichten eines Bauherren während des Bauablaufs finden Sie hier!
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