Grundbuchamt
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist die für das Grundbuchamt verantwortliche Abteilung, welche sich im jeweiligen Amtsgericht eines Bezirkes befindet. An das Grundbuchamt können sich entweder Notare, aber auch Privatpersonen wenden, wenn es um Grundstücksauskünfte geht. Zur Eintragung bzw. Löschung von Eigentumsrechten oder bei Grundstückskäufen wendet sich ausschließlich der Notar an das Grundbuchamt.