Grunderwerbssteuer


Grunderwerbssteuer

Diese fällt bei Übertragung von Grundstücken an und kann wie eine Art Umsatzsteuer im Grundstückshandel angesehen werden. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist Landessache und variiert daher. In Sachsen beträgt sie derzeit 3,5 % wobei sie in Sachsen-Anhalt bereits 4,5 % beträgt. Grunderwerbssteuerfrei sind Übertragungen nach Ehescheidung, an Verwandte 1. Grades (auch Ehegatte und deren Kinder) und in Ausnahmefällen bei Schenkung.

Die Zahlung der Grunderwerbssteuer an das Finanzamt ist zwingend notwendig, da sonst eine Grundstücksübertragung nicht gewährleistet werden kann. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitbescheinigung für das Grundbuchamt aus, welche für eine Eigentumsumschreibung explizit benötigt wird.

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