Grundschuld
Grundschuld
Die Grundschuld beinhaltet das Recht aus einem Grundstück die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Sie dient als Grundpfandrecht für Gläubiger als Sicherung für gewährte Darlehen. Im Gegensatz zur Hypothek kann man die Grundschuld mehrmals als Sicherheit für entsprechende Darlehen verwenden. Ist das Darlehen zurückgezahlt, so bleibt die Grundschuld unverändert bestehen. Sie ist also unabhängig von der bestehenden Forderung.