Bauleitung und Bauüberwachungen
Die Überwachungspflicht eines Bauleisters bzw. eines bauleitenden Architekten verlangt nach einer ständigen Anwesenheits- und Kontrollpflicht auf der Baustelle. Vorallem überwachungsbedürftige Arbeiten (wie Abdichtungsarbeiten) müssen ständig überprüft werden. Eine fachgerechte und sorgfältige Aufsicht des Bauleiters ist für alle Bauvorgänge unerlässlich. Der Bauleiter sorgt für eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle. Sowohl auf der Auftraggeberseite als auch auf der Auftragnehmerseite werden Bauleiter eingesetzt. Beauftragen Sie eine Baufirma, so wird das Bauvorhaben mit Hilfe eines bauleitenden Architekten bzw. eines Bauingenieurs der Baufirma (Auftragnehmerseite) geleitet und koordiniert. Als Laie im Bauwesen kann der Bauherr einen entsprechenden Bauleiter einsetzen, welcher seine Interessen beim Hausbau vertritt.
Aufgaben Bauleitung Auftraggeberseite:
- Überwachung Bauausführung hinsichtlich Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung, Leistungsbeschreibung, Baugenehmigung, den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und Normen/Vorschriften
- Ausführungsüberwachung von Tragwerken anhand von Standsicherheit- und Statiknachweisen
- Festlegung und Überwachung Bauzeitenplan/Ablaufplan
- Führung eines Bautagebuches
- Abnahmen von Bauleistungen, Mahnung von Baumängel und Abnahme beseitigter Mängel
- Rechnungsprüfung, Aufmaßkontrollen
- Kostenkontrolle: Überprüfung der Leistungsabrechnung der Baufirma
- Beantragung behördliche Abnahmen
- Übergabe Hausbauunterlagen (Gewährleistungsfristen, Prüfprotokolle etc.) an den Bauherr
Aufgaben Bauleitung Auftragnehmerseite:
Die Führung der auftragnehmenden Firma sorgt für Qualität, Termineinhaltung und Wirtschaftlichkeit der Bauausführung. Dabei müssen stets die Anforderungen an den Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz beachtet werden. Der Bauleiter der auftragnehmenden Firma handelt im Auftrag des Firmeninhabers.
- Verantwortung und Erfüllung der behördlichen, gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen
- Abstimmungspflicht mit dem Bauherr oder Bauherrenvertreter
- Führung Mitarbeiter und Koordination Subunternehmer
- Koordination Bauablauf
- Leistungabrechnung
- Nachtragsmanagement
- Anzeigung Behinderungen
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