Energiekonzepte
Energieeffizient Bauen
Die Aufgabe der 2009 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung besteht in einer 40 %igen Reduzierung der Kohlenstoffemission bis zum Jahr 2020. Eine neue Version der Energieeinsparverordnung ist voraussetzlich für 2012 geplant. Die Energieeinsparverordnung gibt dem Häuslebauer entsprechende bautechnische Standardanforderungen hinsichtlich des effizienten Betriebsenergieverbrauch vor. Haben Sie sich für einen Haustyp entschieden, sind weitere Überlegungen zum energetischen Standart unerlässlich. Egal welches Energiekonzept Sie wählen, die energetischen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung müssen eingehalten werden. Die KfW fördert Bau-/Kaufprojekte von energiesparenden Wohnimmobilien mit einem zinsgünstigen Darlehen bzw. einem Investitionszuschuss.
- Effizienzhaus 40
- Effizienzhaus 55
- Effizienzhaus 70
- Passivhaus
- Drei Liter Haus
- Niedrigenergiehaus