Bauvertrag
Der Bauvertrag besteht zwischen dem Bauherren (Auftraggeber) und einem Unternehmen (Auftragnehmer). Dieser Vertrag regelt die Erbringung von Bauleistungen. Die Bauleistung kann als Komplettleistung (schlüsselfertig) oder auch als Einzelleistung (z.B. Rohbau, Malerarbeiten, Heizungsbau) verstanden werden. Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag (§ 631-650 BGB). Die im Bauwerksvertrag festgelegte Leistung muss so präzise wie möglich festgelegt werden. Anhand eines Leistungsverzeichnisses, Planungszeichnungen und einer Baubeschreibung erfolgt die genau Eingrenzung der geschuldeten Bauleistungen.
Häufig werden die sogenannten allgemeinen Vertragsbedingungen für Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) im Bauvertrag vereinbart. Je nach Gestaltung des Bauvertrages können zudem verschiedene Vergütungsformen angwendet werden. In der Praxis erfolgt die Vergütung in der Regel über einen Einheitspreisvertrag oder einen Pauschalpreisvertrag.
Welche Punkte sollten im Bauvertrag unbedingt geregelt werden?
- Exakte Bezeichnung AG (Bauherr) und Unternehmer (AN)
- Angabe Lange und Art des Bauvorhabens
- Leistungsgegenstand
- Vertragbestandteile/Grundlagen des Vertrages (z.B. Planskizzen, Baubeschreibung, VOB/B, DIN-Normen, Baugenehmigung, Leistungsverzeichnis)
- Festlegungen zum Baubeginn und zur Bauzeit
- Angaben zur Bauleitung und Koordination des Bauablaufes
- Vollmachten (z.B. für den Architekten)
- Hinweise bzgl. de Beauftragung von Subunternehmern
- Preisgestaltung/Vergütungsform (wie Brutto-/ Nettoangaben, Skonto-Vereinbarung, Pauschal- bwz. Einheitspreise, Nachlässe)
- Verantwortung der Verkehrsicherung
- Besondere Vertragvereinbarungen (wie Sonderwünsche)
- Vertragsstrafen bei Verstößen
- Sicherheit- und Fertigstellungbürgschaften, Angaben zur Gewährleistung