Instandhaltung
Instandhaltung
Instandhaltung bedeutet im Allgemeinen, dass der Zustand eines Gebäudes aufrechterhalten werden soll. Laut der 2. Berechnungsverordnung fallen unter die Instandhaltung die Maßnahmen, die „während der Nutzungsdauer der Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und zur Beseitigung der durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung
entstehenden baulichen und sonstigen Mängel dienen“. Damit sind Maßnahmen wie Wartung, Modernisierung bzw. Verbesserung, Instandsetzung und Inspektion gemeint.