Löschungsvormerkung
Löschungsvormerkung
Dies ist eine Vormerkung im Grundbuch, welche das künftige Löschen eines Rechts absichert. Demnach kann ein nachrangiger Gläubiger (z.B. eine Bank) den Anspruch im Grundbuch sichern, nach Tilgung und Löschung vorangehender Hypotheken im Rang aufzurücken.