Sondernutzungsrecht


Sondernutzungsrecht

Ein Sondernutzungsrecht ist das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers bestimmte Räume oder Flächen des Gemeinschaftsguts ausschließlich und allein zu nutzen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Kfz-Stellplätzen oder Gartennutzflächen. Sondernutzungsrechte werden durch die Wohnungseigentümer eingeräumt und sind in der Teilungserklärung festgeschrieben.

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