Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrecht
Ein Sondernutzungsrecht ist das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers bestimmte Räume oder Flächen des Gemeinschaftsguts ausschließlich und allein zu nutzen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Kfz-Stellplätzen oder Gartennutzflächen. Sondernutzungsrechte werden durch die Wohnungseigentümer eingeräumt und sind in der Teilungserklärung festgeschrieben.