Bauherrenhaftpflicht
- am November 10, 2011
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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einem Bauherrn während der gesamten Bauphase über den vollen Schutz vor Verletzungen gegen die Verkehrssicherheit. Dies kann beispielsweise durch fehlerhafte Beschilderung, Verletzungen von Passanten durch fallengelassenes Baumaterial oder aber durch unzureichende Absicherung der Baustelle geschehen. Aus diesem Grund ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Nach Ende der Bauphase ist diese Art von Versicherung nicht mehr notwendig, dafür ist aber eine private Haftpflichtversicherung ratsam.
Baufertigstellungsversicherung
- am November 10, 2011
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Baufertigstellungsversicherung
Während der Bauphase kann es schnell geschehen, dass ein beauftragtes Unternehmen Konkurs anmeldet. Von daher ist es sinnvoll eine Baufertigstellungsversicherung abzuschließen um den daraus entstehenden Mehraufwand nicht selber tragen zu müssen. In diesem Fall müssen dann andere Unternehmen für die Fertigstellung des Bauwerks zuständig sein, wobei die Versicherung für alle Zahlungen aufkommt
Anschaffungskosten
- am November 10, 2011
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Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind nach § 255 Absatz 1 HGB Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
Im Bereich des Immobilienerwerbs spiegeln die Anschaffungskosten lediglich den Kaufpreis des Gebäudes wieder, ohne den Wert des erschlossenen Bodens. Aus diesem Grund muss der Kaufpreis in einen Boden- und in einen Gebäudeanteil aufgeteilt werden. Auch die Anschaffungsnebenkosten, wie beispielsweise Notarkosten, Grunderwerbssteuer oder Maklerprovision, müssen in einen Boden- und Gebäudeanteil gesplittet werden. Die Kosten zur Finanzierung des zu erwerbenden Gebäudes zählen nicht zu den Anschaffungskosten, sondern sind Teil der Werbungskosten.
VOB
- am August 5, 2011
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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die VOB entstand aus dem Bedürfnis heraus, einen Interessenausgleich zwischen Bauherren und Unternehmer zu schaffen. Bei der Gestaltung eines Bauvertrages kann die VOB wirsam in diesen Vertrag einbezogen und vereinbart werden. Die VOB gilt dann als Allgemeine Geschäftsbedingung. Die Gliederung der VOB gestaltet sich folgendermaßen:
- Teil A: „Allgemeinen Bstimmungen über die Vergabe von Bauleitungen“
- Teil B: „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleitungen“
- Teil C: „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“
Die VOB /B ist weder für den Bauherr noch für den Unternehmer kein Gesetz, sie regelt lediglich die Rechtsbeziehung zwischen Bauunternehmer und Bauherr.
Baurecht
- am Juli 10, 2011
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Hat man sich für den Bau eines eigenen Hauses entschieden, steht in der Regel die Suche nach einem passenden Grundstück an. Für die Entscheidung sollten neben persönlichen Gefallen, Lage, Verkehrsanbindung und dem Vorhandensein von sozialen Einrichtungen auch baurechtliche Aspekte eine Rolle spielen. In der Regel ist dies ein sehr undurchsichtiges Unterfangen. Auf den nächsten Seiten wollen wir Ihnen zeigen, welche behördlichen und juristischen Punkte Sie bei Ihrem Bauvorhaben beachten müssen. Sie finden eine Leitfaden, anhand dessen sie die baurechtlichen Vorgaben einfach händeln können.
Zunächst müssen Sie wissen, dass das Baurecht aus 2 verschieden Richtungen zu betrachten ist. Es wird öffentliches und privates Baurecht unterschieden. In der ersten Phase des Bauvorhabens werden Ihnen eher öffentliche Bauvorschriften und behördliche Anweisungen begegnen. Für den Grundstückserwerb sind zunächst Bauplanungs- und Bauordnungsrecht von wichtiger Bedeutung.
Im Bauplanungsrecht wird geregelt ob und in welcher Art ein Grundstück bebaut werden darf; Bauordnungsrecht hingegen regelt einzelne Normen für das Bauvorhaben selbst. Unter anderem erhält der Bauherr hier gestalterische und sicherheitstechnische Vorgaben für den Bau seines Eigenheims.
Auch wird bei der Auswahl des Grundstücks Gemeinderecht tangiert. Hierbei müssen die Bauherren beispielsweise auf einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Abwasserentsorgung achten. Auch die Anschlüsse für die öffentliche Versorgung wie Strom, Wasser oder Gas werden im Wesentlichen durch baurechtliche Vorschriften gereglt. Insbesondere die Kosten für den Anschluß direkt zum Gebäude müssen im Vorfeld sorgfältig kalkuliert werden.
Die nächsten Schritte, wie der Grundstückserwerb, die Auswahl des Architekten oder des Bauträgers, sowie die Beantragung der einzelnen Gewerke werden durch private (zivilrechtliche) Bauvorschriften gereglt.
So geht das Eigentum an einem Grundstück erst mit notarieller Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch auf den neuen Eigentümer über. Eine besondere Rolle spielt hierbei auch die Auflassung und Auflasungsvormerkung im Grundbuch. Auch die Ausgestaltung des Architekten- oder Bauwerkvertrages sollten Sie gründlich prüfen und gegebenfalls auch Rücktrittsrechte absichern.
Sofern Sie Fragen zu Ihrem Bauwerks- oder Architektenvertrag haben oder vor Unterzeichnung eines Grundstückskaufvertrag wissen möchten, welche wesentlichen Punkten Sie als Bauherren beachten müssen, vereinbaren Sie einen individuellen kostenfreien Beratungstermin mit uns. Das Team von HausbauHilfe steht Ihnen in diesen Fragen mit rechtlicher Kompetenz gern beratend zur Seite. Oder buchen Sie unser Einsteigerseminar für Bauherren.